Wirtschaftsstrafrecht
Ihr Strafverteidiger für wirtschaftliche Strafverfahren
Strafverteidigung für Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen
Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen können für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben. Häufig geht es nicht allein um die Frage, ob eine Straftat begangen wurde. Gleichzeitig können die berufliche Stellung, ein Unternehmen, bestehende Geschäftsbeziehungen und die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen.
Besonders belastend ist, dass wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren häufig sehr umfangreich sind. Die Ermittlungsbehörden werten Geschäftsbücher, E-Mails, Verträge, Kontoauszüge, Rechnungen und andere Unterlagen aus. Nicht selten erstrecken sich die Ermittlungen über einen langen Zeitraum, bevor überhaupt feststeht, ob Anklage erhoben wird.
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Beschuldigte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren in Krefeld und Umgebung sowie bundesweit. Ich verteidige unter anderem Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter und Privatpersonen.
Dabei steht für mich nicht nur die strafrechtliche Bewertung im Vordergrund. Ebenso wichtig ist es, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens möglichst gering zu halten.
Was fällt unter das Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein einzelner Straftatbestand. Vielmehr umfasst es zahlreiche Vorschriften aus unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts, die einen Bezug zu Unternehmen, Vermögen, Finanzen oder wirtschaftlichen Vorgängen haben.
Zu den häufigen Vorwürfen gehören beispielsweise:
- Betrug nach § 263 StGB
- Untreue nach § 266 StGB
- Insolvenzstraftaten
- Insolvenzverschleppung
- Steuerstraftaten
- Subventionsbetrug
- Kapitalanlagebetrug
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Bilanz- und Buchführungsdelikte
- Korruptionsdelikte
- Geldwäsche
- Wettbewerbsdelikte
In vielen Verfahren überschneiden sich mehrere dieser Bereiche. So kann beispielsweise eine unternehmerische Krise sowohl insolvenzrechtliche als auch strafrechtliche Fragen aufwerfen. Ebenso können steuerliche Vorgänge Bestandteil eines umfangreichen Strafverfahrens werden.
Eine belastbare Verteidigung setzt deshalb voraus, den gesamten wirtschaftlichen Sachverhalt zu verstehen und nicht nur einzelne Dokumente oder Vorgänge isoliert zu betrachten.
Wann geraten Unternehmer und Geschäftsführer ins Visier der Ermittlungsbehörden?
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann auf ganz unterschiedliche Weise ausgelöst werden.
Ausgangspunkt kann beispielsweise eine Anzeige eines Geschäftspartners, eine Betriebsprüfung, eine steuerliche Prüfung, eine Insolvenz, eine interne Auseinandersetzung innerhalb eines Unternehmens oder ein bereits laufendes Verfahren gegen einen Geschäftspartner sein.
Auch Mitarbeiter oder ehemalige Geschäftspartner können durch ihre Aussagen Ermittlungen auslösen. In anderen Fällen stoßen die Behörden bei der Untersuchung eines völlig anderen Sachverhalts auf Vorgänge, die anschließend strafrechtlich relevant erscheinen.
Für den Betroffenen bedeutet das häufig, dass bereits umfangreiche Ermittlungen stattgefunden haben, bevor er überhaupt von dem Verfahren erfährt.
Hausdurchsuchung im Unternehmen oder in der Privatwohnung
Eine Hausdurchsuchung gehört zu den Maßnahmen, die für Beschuldigte besonders einschneidend sind. Im Wirtschaftsstrafrecht können sowohl Geschäftsräume als auch die Privatwohnung eines Unternehmers oder Geschäftsführers betroffen sein.
Bei einer Durchsuchung werden häufig umfangreiche Unterlagen und elektronische Geräte sichergestellt. Dazu können beispielsweise Computer, Smartphones, Festplatten, Geschäftsunterlagen oder Datenträger gehören.
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft vor Ihrer Tür stehen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
Sie sollten außerdem weder Unterlagen vernichten noch Dateien löschen oder andere Beweismittel verstecken. Ein solches Verhalten kann die strafrechtliche Situation zusätzlich verschärfen.
Stattdessen sollten Sie mich möglichst schnell als Ihren Strafverteidiger kontaktieren. Ich kann prüfen, auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgt und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind.
Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und digitalen Daten
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht können die Ermittlungsbehörden auf eine enorme Menge an Informationen zugreifen.
Geschäftliche E-Mails, Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Verträge, Bankunterlagen oder digitale Kommunikationsdaten können für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Die Auswertung solcher Daten kann wiederum zu weiteren Ermittlungsansätzen führen. Deshalb sollte nach einer Durchsuchung möglichst schnell geklärt werden, welche Unterlagen und Geräte mitgenommen wurden und welche Bedeutung diese für das Verfahren haben könnten.
Eine wichtige Aufgabe der Verteidigung besteht darin, die Ermittlungsmaßnahmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse genau zu analysieren.
Nicht jeder wirtschaftliche Fehler ist eine Straftat
Unternehmerische Entscheidungen können sich im Nachhinein als falsch herausstellen. Ein wirtschaftlich gescheitertes Geschäft, eine fehlerhafte Kalkulation oder eine unglückliche unternehmerische Entscheidung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Straftat begangen wurde.
Gerade bei wirtschaftlichen Sachverhalten muss deshalb genau zwischen einem wirtschaftlichen Risiko, einer zivilrechtlichen Pflichtverletzung und einem strafbaren Verhalten unterschieden werden.
Für die strafrechtliche Verantwortlichkeit kommt es häufig auf Details an. Entscheidend können beispielsweise die damaligen Kenntnisse des Beschuldigten, seine Handlungsmöglichkeiten, interne Zuständigkeiten und die konkreten Abläufe im Unternehmen sein.
Eine nachträgliche wirtschaftliche Betrachtung darf nicht ohne Weiteres mit dem Wissen gleichgesetzt werden, das zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung tatsächlich vorhanden war.
Wirtschaftsstrafrecht und persönliche Haftung des Geschäftsführers
Für Geschäftsführer und Vorstände können strafrechtliche Ermittlungen besonders weitreichend sein.
Im Mittelpunkt steht häufig die Frage, welche Verantwortung die betroffene Person innerhalb des Unternehmens tatsächlich hatte. Dabei reicht die bloße Organstellung nicht automatisch für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus.
Zu prüfen ist vielmehr, welche Aufgaben übertragen wurden, welche Kenntnisse vorhanden waren und welche konkreten Entscheidungen getroffen oder unterlassen wurden.
Insbesondere bei Vorwürfen wie Untreue, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen können diese Fragen eine erhebliche Rolle spielen.
Insolvenz und Strafrecht
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder muss Insolvenz angemeldet werden, können neben den wirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Problemen auch strafrechtliche Fragen entstehen.
Insbesondere bei einer verspäteten Insolvenzantragstellung kann der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum stehen.
Für die strafrechtliche Bewertung muss unter anderem genau untersucht werden, wann eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung tatsächlich eingetreten ist und welche Kenntnisse der verantwortlichen Personen zu diesem Zeitpunkt bestanden.
Gerade bei Unternehmen mit komplexen Finanzstrukturen lässt sich diese Frage häufig nicht anhand eines einzelnen Kontostands beantworten. Buchhaltung, Liquiditätsplanung, offene Forderungen, Verbindlichkeiten und weitere wirtschaftliche Faktoren können eine Rolle spielen.
Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung kann deshalb bereits während einer Unternehmenskrise sinnvoll sein.
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Unternehmen
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren weisen nicht selten Berührungspunkte zum Steuerstrafrecht auf.
Fehlerhafte Steuererklärungen, nicht erklärte Einnahmen, unrichtige Angaben oder Unstimmigkeiten in der Buchhaltung können zu Ermittlungen führen.
Gerade hier ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Nicht jede Unrichtigkeit beruht automatisch auf vorsätzlichem Verhalten. Die Entstehung des Fehlers und die Kenntnis der verantwortlichen Person können für die strafrechtliche Beurteilung entscheidend sein.
Bei entsprechenden Verfahren ist außerdem zu berücksichtigen, dass strafrechtliche und steuerrechtliche Folgen nebeneinander bestehen können.
Welche Folgen kann ein Wirtschaftsstrafverfahren haben?
Die Konsequenzen eines wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beschränken sich häufig nicht auf eine mögliche Geld- oder Freiheitsstrafe.
Für Unternehmer und Geschäftsführer können bereits die Ermittlungen erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben.
Mögliche Folgen sind beispielsweise:
- Beschlagnahme wichtiger Geschäftsunterlagen
- Sicherstellung von Computern und Mobiltelefonen
- Beeinträchtigung laufender Geschäftsabläufe
- Probleme mit Banken oder Geschäftspartnern
- berufs- oder gesellschaftsrechtliche Konsequenzen
- arbeitsrechtliche Auswirkungen
- finanzielle Belastungen
- Reputationsschäden
- mögliche Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche
Eine gute Strafverteidigung muss deshalb immer auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens berücksichtigen.
Was tun bei einer Vorladung oder einem Ermittlungsverfahren?
Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie oder Ihr Unternehmen ermittelt wird, sollten Sie zunächst keine spontane Stellungnahme gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben.
Auch eine scheinbar einfache Erklärung kann später Bestandteil der Ermittlungsakte werden. Ohne Kenntnis der vorhandenen Beweismittel ist es für einen Beschuldigten häufig schwierig einzuschätzen, welche Informationen bereits bekannt sind.
Nutzen Sie deshalb Ihr Schweigerecht und lassen Sie zunächst die Ermittlungsakte durch mich als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger prüfen.
Erst anschließend kann entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und wie diese gegebenenfalls erfolgen sollte.
Wie läuft die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ab?
Bei umfangreichen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist eine strukturierte Vorgehensweise besonders wichtig.
Nach Übernahme des Mandats beantrage ich zunächst Akteneinsicht. Anschließend werte ich die Ermittlungsunterlagen aus und verschaffe mir einen Überblick über den Tatvorwurf und die bisherige Beweislage.
Dabei untersuche ich unter anderem:
- den konkreten Tatvorwurf,
- die wirtschaftlichen Abläufe,
- Verträge und Geschäftsunterlagen,
- Buchhaltungs- und Zahlungsunterlagen,
- Zeugenaussagen,
- Gutachten und Sachverständigenergebnisse,
- digitale Beweismittel,
- die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens und
- mögliche Verfahrens- oder Beweisfehler.
Auf dieser Grundlage entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkrete Situation abgestimmt ist.
Ziel der Verteidigung: Das Verfahren möglichst früh beeinflussen
In vielen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, bereits während des Ermittlungsverfahrens auf den weiteren Verlauf Einfluss zu nehmen.
Je nach Beweislage und Tatvorwurf kann beispielsweise eine Einstellung des Verfahrens angestrebt werden. In anderen Fällen kann es darum gehen, den Umfang des Tatvorwurfs zu begrenzen oder eine möglichst günstige rechtliche Bewertung zu erreichen.
Kommt es zu einer Anklage, bereite ich gemeinsam mit Ihnen die weitere Verteidigung vor und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.
Dabei erläutere ich Ihnen die rechtliche Situation verständlich und spreche auch offen über mögliche Risiken und Erfolgsaussichten.
Warum frühe Beratung im Wirtschaftsstrafrecht besonders sinnvoll ist
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum. Gleichzeitig können bereits frühe Entscheidungen erhebliche Auswirkungen haben.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann deshalb insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie noch gar keine Vorladung erhalten haben, aber wissen, dass beispielsweise eine Prüfung, eine Anzeige oder ein Konflikt innerhalb des Unternehmens bevorsteht.
Auch bei einer bereits erfolgten Durchsuchung oder Beschlagnahme sollten Sie nicht erst auf eine Anklage warten.
Je früher ich den Stand der Ermittlungen kenne, desto eher kann ich möliche Schwachstellen finden und die weiteren Schritte gezielt planen.
Wirtschaftsstrafrecht in Krefeld und bundesweit
Ich vertrete Beschuldigte in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren in Krefeld und Umgebung, wie zum Beispiel Kaarst, Kempen, Korschenbroich, Meerbusch, Moers, Nettetal, Rheurdt, Tönisvorst, Viersen, Wachtendonk und Willich sowie aus vielen weiteren Orten sowie bundesweit.
Zu meinen Mandanten gehören unter anderem Geschäftsführer, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Privatpersonen.
Die persönliche Besprechung kann in meiner Kanzlei erfolgen. Je nach Fall ist auch eine Beratung telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Strafverteidiger bei wirtschaftsstrafrechtlichen Notfällen
Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft überraschend eine Geschäfts- oder Privatwohnung durchsuchen, sollten Sie nicht versuchen, die Situation durch spontane Erklärungen selbst zu lösen.
Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst schnell einen Strafverteidiger.
Für eine erste Einschätzung erreichen Sie mich unter 02151 4473 395.
Bei einer laufenden Hausdurchsuchung, einer Festnahme oder einem anderen dringenden strafrechtlichen Notfall erreichen Sie mich auch außerhalb der Kanzleizeiten unter der Notfallnummer 0151 4130 6713.
Persönliche und diskrete Strafverteidigung
Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen können für die Betroffenen nicht nur juristisch, sondern auch persönlich und wirtschaftlich äußerst belastend sein.
Deshalb lege ich Wert auf eine direkte, transparente und diskrete Kommunikation. Sie sollen jederzeit wissen, wie das Verfahren einzuschätzen ist, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wenn gegen Sie, Ihr Unternehmen oder einen Mitarbeiter wegen eines wirtschaftsstrafrechtlichen Delikts ermittelt wird, sollten Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
Eine frühzeitige Prüfung der Ermittlungen kann entscheidend dazu beitragen, die eigene Verteidigungsposition zu sichern und unnötige strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.

