Haftbefehl, Hausdurchsuchung oder Festnahme

Haftbefehl, Hausdurchsuchung oder Festnahme

Strafrechtlicher Notfall? Ich bin für Sie erreichbar.

Eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme oder ein Haftbefehl kommen für die meisten Betroffenen völlig unerwartet. Innerhalb weniger Minuten kann sich eine normale Alltagssituation in ein strafrechtliches Verfahren verwandeln. Gerade dann ist es wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet, Sie festgenommen wurden oder gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, sollten Sie möglichst ruhig bleiben und keine Angaben zum Tatvorwurf machen.

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger stehe ich Ihnen bei strafrechtlichen Notfällen in Krefeld und Umgebung, wie zum Beispiel Kaarst, Kempen, Korschenbroich, Meerbusch, Moers, Nettetal, Rheurdt, Tönisvorst, Viersen, Wachtendonk, Willich sowie in vielen weiteren Orten und auch deutschlandweit kurzfristig zur Verfügung.

In dringenden Fällen erreichen Sie mich rund um die Uhr unter der Notfallnummer 0151 4130 6713.

Bitte nutzen Sie diese Notfallnummer ausschließlich bei dringenden strafrechtlichen Situationen wie einer Festnahme, einem Haftbefehl, einer Untersuchungshaft oder einer laufenden Hausdurchsuchung.

Das Wichtigste zuerst: Machen Sie keine Angaben zur Sache

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, haben Sie als Beschuldigter das Recht, sich zur Sache nicht zu äußern. Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger kontaktieren und ihn bereits vor einer Vernehmung befragen. Dies ergibt sich insbesondere aus § 136 StPO.

Dieses Schweigerecht gilt auch dann, wenn Sie davon überzeugt sind, dass sich ein Vorwurf durch eine schnelle Erklärung sofort aufklären lässt. Sie müssen sich nicht spontan rechtfertigen und sollten insbesondere keine ausführliche Schilderung des Sachverhalts gegenüber den Ermittlungsbeamten abgeben.

Mein Rat lautet deshalb: Personalien angeben, soweit Sie hierzu verpflichtet sind, ansonsten zunächst schweigen und mich als Strafverteidiger kontaktieren.

Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, lässt sich erst beurteilen, wenn bekannt ist, was die Ermittlungsbehörden bereits wissen. Genau dafür ist die Akteneinsicht durch den Verteidiger von zentraler Bedeutung.

Was tun bei einer laufenden Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene häufig besonders belastend. Polizei und Staatsanwaltschaft können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Wohnung, Geschäftsräume oder andere Räumlichkeiten durchsuchen, um beispielsweise Beweismittel aufzufinden oder einen Beschuldigten zu ergreifen.

Wenn die Polizei bereits vor Ihrer Tür steht, sollten Sie die Maßnahme nicht durch körperlichen Widerstand oder eine Eskalation behindern. Gleichzeitig müssen Sie den Ermittlungsbehörden nicht freiwillig zusätzliche Informationen liefern.

Sie können insbesondere:

  • sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, soweit ein solcher vorliegt
  • nach dem Grund der Durchsuchung fragen
  • einen Strafverteidiger kontaktieren
  • keine Angaben zum Tatvorwurf machen
  • keine freiwilligen Erklärungen zu den gesuchten Gegenständen oder Daten abgeben
  • den Ablauf der Durchsuchung aufmerksam beobachten.

Durchsuchungen werden grundsätzlich durch einen Richter angeordnet. Bei Gefahr im Verzug können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen eine Durchsuchung anordnen.

Darf ich während der Hausdurchsuchung meinen Anwalt anrufen?

Ja. Wenn eine Durchsuchung stattfindet, sollten Sie mich als Strafverteidiger sofort kontaktieren.

Wenn Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt oder gezeigt wird, können die dort genannten Angaben für die erste Einschätzung hilfreich sein.

Wichtig ist außerdem, dass Sie die Durchsuchung nicht durch eigene Handlungen erschweren. Insbesondere sollten Sie keine Gegenstände verstecken, vernichten oder verändern. Ein solches Verhalten kann die strafrechtliche Situation zusätzlich verschärfen.

Was passiert mit beschlagnahmten Gegenständen?

Bei einer Hausdurchsuchung können Gegenstände und Daten sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt werden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Nach Abschluss der Durchsuchung können Sie grundsätzlich eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Maßnahme und – wenn Gegenstände in Verwahrung genommen oder beschlagnahmt wurden – ein entsprechendes Verzeichnis verlangen. § 107 StPO sieht hierfür entsprechende Rechte vor.

Bei digitalen Geräten wie Smartphones, Computern oder Datenträgern kann die Auswertung unter Umständen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Gerade deshalb sollte nach einer Durchsuchung möglichst schnell geprüft werden, welche Gegenstände und Daten betroffen sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Was tun bei einer Festnahme?

Wenn Sie festgenommen wurden, sollten Sie zunächst ruhig bleiben.

Als festgenommener Beschuldigter haben Sie das Recht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Außerdem dürfen Sie bereits vor einer Vernehmung einen Verteidiger kontaktieren. Diese Rechte müssen einem verhafteten Beschuldigten grundsätzlich unverzüglich erläutert werden.

Sie müssen den Tatvorwurf nicht durch eine spontane Aussage erklären.

Auch wenn die Ermittlungsbeamten Ihnen mitteilen, dass eine Aussage die Situation möglicherweise schneller klären könnte, sollten Sie zunächst mit mir sprechen.

Eine spätere Einlassung bleibt grundsätzlich möglich. Eine einmal gemachte Aussage kann dagegen Bestandteil der Ermittlungsakte werden und den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Ein Haftbefehl bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine strafprozessuale Maßnahme, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden kann.

Die Strafprozessordnung regelt die Voraussetzungen der Untersuchungshaft und die damit verbundenen gerichtlichen Verfahren. Nach einer Verhaftung muss der Beschuldigte grundsätzlich unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, dem zuständigen Gericht vorgeführt werden.

In dieser Situation kann eine schnelle anwaltliche Prüfung besonders wichtig sein. Zu prüfen sind unter anderem:

  • auf welchen Tatvorwurf der Haftbefehl gestützt wird
  • welcher dringende Tatverdacht angenommen wird
  • welcher Haftgrund vorliegen soll
  • ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft tatsächlich gegeben sind
  • ob eine Haftverschonung oder Außervollzugsetzung in Betracht kommt
  • ob gegen den Haftbefehl vorgegangen werden sollte.

Je nach Situation können beispielsweise eine Haftprüfung oder andere gerichtliche Schritte in Betracht kommen.

Warum Sie bei einem Haftbefehl sofort einen Strafverteidiger benötigen

Bei einer Festnahme oder Untersuchungshaft kann sich die Situation innerhalb weniger Stunden erheblich verändern. Es geht dann nicht nur um die spätere Verteidigung im Strafverfahren, sondern zunächst auch um die Frage, ob und wie lange die betroffene Person in Haft bleiben muss.

Hinzu kommt, dass bei schweren Tatvorwürfen häufig bereits umfangreiche Ermittlungen durchgeführt wurden, bevor der Beschuldigte überhaupt von dem Verfahren erfährt.

Ein Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, auf welcher Tatsachengrundlage die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl beantragt beziehungsweise das Gericht ihn erlassen hat.

In Fällen notwendiger Verteidigung ist die Mitwirkung eines Verteidigers gesetzlich vorgesehen. Das gilt unter anderem, wenn der Beschuldigte zur Entscheidung über die Haft einem Gericht vorgeführt werden soll. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Was sollten Sie bei einer Vernehmung sagen?

Die einfachste und zugleich wichtigste Antwort lautet zunächst: nichts zur Sache, bevor Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben.

Das bedeutet nicht, dass Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden grundsätzlich überhaupt nichts sagen dürfen. Es bedeutet vielmehr, dass Sie Ihr gesetzliches Schweigerecht nutzen sollten, solange die Verteidigung die Situation noch nicht beurteilen konnte.

Fragen wie „Warum waren Sie dort?“, „Wem gehört das?“, „Was ist vorher passiert?“ oder „Können Sie uns kurz erklären, was passiert ist?“ können scheinbar harmlos wirken.

Sie wissen zu diesem Zeitpunkt jedoch möglicherweise nicht, welche Informationen der Polizei bereits vorliegen und welche konkreten Vorwürfe Gegenstand der Ermittlungen sind.

Eine sachgerechte Verteidigung setzt deshalb zunächst Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.

„Ich habe doch nichts zu verbergen.“

Viele Beschuldigte empfinden es als unnatürlich, bei einem aus ihrer Sicht falschen Vorwurf zu schweigen. Gerade wenn sie unschuldig sind, möchten sie die Angelegenheit möglichst schnell erklären.

Das ist menschlich nachvollziehbar.

Aus strafrechtlicher Sicht ist es dennoch sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen. Ihr Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Die Entscheidung, sich zunächst nicht zu äußern, dient vielmehr dazu, die eigene Verteidigungsposition nicht vorschnell festzulegen.

Nach der Akteneinsicht kann gemeinsam entschieden werden, ob eine schriftliche oder mündliche Einlassung sinnvoll ist.

Was Angehörige bei einer Festnahme tun können

Auch für Angehörige ist eine Festnahme häufig ein Schock. Besonders schwierig ist die Situation, wenn zunächst unklar ist, wo sich die festgenommene Person befindet und was ihr konkret vorgeworfen wird.

Wenn ein Familienmitglied festgenommen wurde, können Sie sich ebenfalls an mich wenden.

Wichtig ist vor allem, nicht selbst bei Polizei oder anderen Beteiligten Aussagen über den Sachverhalt abzugeben. Angehörige können außerdem eigene Zeugnisverweigerungsrechte haben. Welche Rechte konkret bestehen, hängt vom persönlichen Verhältnis zum Beschuldigten ab.

Ich kläre mit Ihnen, welche Informationen benötigt werden und welche nächsten Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.

Was Sie bei einer Hausdurchsuchung vermeiden sollten

Eine Hausdurchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Gerade deshalb sollten Sie einige grundlegende Dinge beachten.

  • Keine Angaben zum Tatvorwurf machen.
  • Keine Gegenstände verstecken, vernichten oder verändern.
  • Keinen körperlichen Widerstand leisten.
  • Keine freiwilligen Erklärungen zu den Ermittlungen abgeben.
  • Möglichst schnell einen Strafverteidiger kontaktieren.
  • Nach Abschluss der Maßnahme ein Beschlagnahme- beziehungsweise Sicherstellungsverzeichnis verlangen.

Je nach Situation kann es außerdem sinnvoll sein, sich den Durchsuchungsbeschluss beziehungsweise die entsprechende Dokumentation aushändigen zu lassen und den Ablauf der Maßnahme zu dokumentieren.

Was passiert nach der Durchsuchung oder Festnahme?

Nach einer Durchsuchung oder Festnahme beginnt die eigentliche Verteidigungsarbeit häufig erst. Ich beantrage zunächst Akteneinsicht und prüfe anschließend, welche Erkenntnisse Polizei und Staatsanwaltschaft bereits gesammelt haben.

Dabei können unter anderem folgende Fragen von Bedeutung sein:

  • Wie ist der Tatverdacht entstanden?
  • Welche Beweismittel liegen vor?
  • Welche Aussagen wurden bereits aufgenommen?
  • Welche Gegenstände oder Daten wurden sichergestellt?
  • War die Durchsuchung rechtlich zulässig?
  • Welche Bedeutung haben die sichergestellten Beweismittel?
  • Welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen sind zu erwarten?
  • Kann das Verfahren möglicherweise eingestellt werden?
  • Welche Verteidigungsstrategie ist angesichts der Beweislage sinnvoll?

Bei bestehender Untersuchungshaft kommt zusätzlich die Prüfung des Haftbefehls und der Möglichkeiten hinzu, gegen die Haft vorzugehen.

Strafverteidiger für Notfälle in Krefeld

Wenn Sie in Krefeld oder der näheren Umgebung mit einer Hausdurchsuchung, einer Festnahme oder einem Haftbefehl konfrontiert sind, sollten Sie möglichst schnell anwaltliche Unterstützung erhalten.

Ich vertrete Beschuldigte in strafrechtlichen Notfällen und stehe auch dann zur Verfügung, wenn eine Maßnahme außerhalb der üblichen Kanzleizeiten erfolgt.

Für dringende strafrechtliche Notfälle erreichen Sie mich rund um die Uhr unter:

0151 4130 6713

Bitte verwenden Sie diese Nummer ausschließlich für dringende Fälle wie:

  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Untersuchungshaft
  • Vorführung beim Haftrichter
  • laufende Hausdurchsuchung
  • sonstige akute strafrechtliche Notfälle

Telefonische Ersteinschätzung

Für allgemeine strafrechtliche Anliegen erreichen Sie mich während der regulären Kanzleizeiten unter 02151 4473 395.

Wenn dagegen gerade eine Festnahme, ein Haftbefehl oder eine Hausdurchsuchung stattfindet, nutzen Sie bitte die Notfallnummer 0151 4130 6713.

Schildern Sie mir zunächst möglichst knapp, was passiert ist. Wichtig sind insbesondere der Ort, die beteiligte Behörde, der genannte Tatvorwurf und ob Sie selbst oder eine andere Person betroffen sind.

Versuchen Sie nicht, den gesamten Sachverhalt am Telefon zu erklären. Entscheidend ist zunächst, dass die Verteidigung schnell eingeschaltet wird.

Ihr Verhalten im strafrechtlichen Notfall – kurz zusammengefasst

Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft plötzlich vor Ihrer Tür stehen oder Sie festgenommen werden, gilt vor allem:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Keine Angaben zur Sache machen.
  3. Keine Gegenstände oder Daten vernichten oder verstecken.
  4. Keine körperliche Gegenwehr gegen Ermittlungsmaßnahmen leisten.
  5. Einen Strafverteidiger kontaktieren.
  6. Bei einer Festnahme unverzüglich auf dem Kontakt zu einem Verteidiger bestehen.
  7. Bei Untersuchungshaft den Haftbefehl und die Haftgründe anwaltlich prüfen lassen.

Ihr Schweigerecht und das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren, sind gesetzlich geschützt.

24-Stunden-Notfallnummer für Strafsachen

Festnahme, Haftbefehl oder Hausdurchsuchung?

Warten Sie in einem solchen Fall nicht bis zum nächsten Werktag. Kontaktieren Sie möglichst schnell einen erfahrenen Strafverteidiger.

Notfallnummer – rund um die Uhr:
0151 4130 6713

Während der regulären Kanzleizeiten erreichen Sie mich unter:

02151 4473 395

Ich vertrete Beschuldigte in Krefeld und der Region sowie bundesweit. Eine schnelle erste Einschätzung kann telefonisch erfolgen. Bei einer laufenden Durchsuchung, einer Festnahme oder einem Haftbefehl kann anschließend unverzüglich geprüft werden, welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

RA Gönnheimer

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