Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Wenn ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts im Raum steht, verändert sich für die Betroffenen schlagartig alles. Das ist kein normales Strafverfahren, das man nebenbei klärt. Es geht um Freiheit, oft für viele Jahre, manchmal für den Rest des Lebens. Gerade bei dem Vorwurf des Mordes steht eine Strafe im Raum, die man kaum begreifen kann, solange man nicht selbst betroffen ist. Ich weiß aus meiner Arbeit, wie groß die Angst und die Verzweiflung in diesen Momenten sind und wie schnell falsche Entscheidungen getroffen werden können.

Was viele unterschätzen, ist der frühe Beginn des eigentlichen Verfahrens. Lange bevor es zu einer Anklage oder einer Gerichtsverhandlung kommt, werden Weichen gestellt, die später kaum noch zu korrigieren sind. Aussagen, die im Schock gemacht werden, Handlungen aus Hilflosigkeit oder gut gemeinte Erklärungen können den weiteren Verlauf massiv beeinflussen. Genau deshalb ist es so wichtig, von Anfang an jemanden an der Seite zu haben, der weiß, wie solche Ermittlungen ablaufen und wo die Risiken liegen. Ich bin nicht nur regional tätig, sondern übernehme solche Mandate bundesweit und bin auch in dringenden Situationen erreichbar. In besonders umfangreichen oder schwierigen Mordverfahren arbeite ich eng mit Professor Dr. Haas zusammen, weil bei Kapitaldelikten jedes Detail zählen kann.

Neben dem Mordvorwurf stehen in der Praxis häufig auch andere Tatvorwürfe im Raum, etwa der Verdacht eines Totschlags, einer fahrlässigen Tötung oder einer Körperverletzung, die tödlich geendet sein soll. Für Außenstehende klingen diese Begriffe ähnlich, rechtlich liegen aber Welten dazwischen. Welche Einordnung am Ende vorgenommen wird, entscheidet über Jahre oder Jahrzehnte Freiheit oder Haft.

Viele Mandantinnen und Mandanten kommen zu mir, wenn sie sich vollkommen ausgeliefert fühlen. Alles wirkt ausweglos, der Druck ist enorm und der Impuls ist groß, sich erklären zu wollen. Genau hier passieren die größten Fehler. Gespräche mit der Polizei oder anderen Beteiligten ohne rechtlichen Beistand können kaum rückgängig gemacht werden. Jedes Wort wird protokolliert, interpretiert und im Zweifel gegen Sie verwendet. Die Ermittlungsbehörden verfolgen nicht Ihre Interessen. Deshalb ist es entscheidend, zunächst zu schweigen und sich beraten zu lassen, bevor irreversible Schritte erfolgen.

Gerade bei schweren Gewaltdelikten zeigt sich immer wieder, wie schnell sich ein Vorwurf verschärfen kann. Was anfangs noch als schwere Körperverletzung erscheint, wird plötzlich als versuchter Totschlag oder sogar als versuchter Mord gewertet. Die möglichen Folgen sind drastisch und reichen von langjährigen Haftstrafen bis hin zu lebenslanger Freiheitsentziehung. Genau deshalb sollte man diese Situation niemals unterschätzen und nichts dem Zufall überlassen.

Ich biete Ihnen eine erste telefonische Einschätzung unter 02151 4473 395 an.