Drittbeteiligte

Drittbeteiligte

Das deutsche Recht sieht zwar kein spezifisches Unternehmensstrafrecht vor, doch auch Ihr Unternehmen kann in den Mittelpunkt strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang strafrechtliche Sanktionen, die Ihr Unternehmen betreffen können, etwa die Einziehung oder der Verfall von Vermögensvorteilen. Zudem kann die Staatsanwaltschaft Vermögensabschöpfungsmaßnahmen innerhalb Ihres Unternehmens durchführen.

Ihr Unternehmen hat als Neben- oder Drittbeteiligter im Strafprozess die Möglichkeit, aktiv in das Verfahren einzugreifen. Hierbei ist die Expertise eines Strafverteidigers von großer Bedeutung.

Schon während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht die Gefahr, dass vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen Ihres Unternehmens angeordnet werden. Dies kann von der Sperrung von Bankkonten bis hin zur Beschlagnahme von Immobilien und anderen Vermögenswerten reichen. In solchen Fällen ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen, um mögliche Schäden für Ihr Unternehmen zu minimieren. Ich stehe Ihnen jederzeit unter 02151 4473 395 zur Verfügung.