Drittbeteiligte

Drittbeteiligte

Strafrechtliche Risiken für Unternehmen erkennen und handeln

Auch wenn es in Deutschland kein spezielles Unternehmensstrafrecht gibt, können Unternehmen sehr wohl ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Betroffen sind dabei nicht nur Einzelpersonen, sondern oft das Unternehmen selbst – sei es als Nebenbeteiligter, Dritter oder wegen der wirtschaftlichen Vorteile, die aus einem möglichen Fehlverhalten resultieren. Gerade in solchen Fällen können schnell ernsthafte Maßnahmen drohen: Bankkonten werden gesperrt, Immobilien oder andere Vermögenswerte beschlagnahmt, vorläufige Sicherungen angeordnet.

Wie ich Sie unterstütze

Mein Ansatz ist praxisnah: Zunächst analysiere ich die Ermittlungsakte und prüfe, welche Maßnahmen bereits gegen das Unternehmen laufen oder geplant sind. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Strategie, wie Ihr Unternehmen aktiv im Verfahren auftreten kann. Als Neben- oder Drittbeteiligter haben Sie das Recht, Stellung zu nehmen, Beweisanträge zu stellen und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Diese Möglichkeiten sollten gezielt genutzt werden, um den Schaden zu minimieren und Ihr Unternehmen zu schützen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem mittelständischen Unternehmen drohte die vorläufige Sperrung mehrerer Konten wegen eines Betrugsvorwurfs gegen einen einzelnen Geschäftsführer. Durch rechtzeitige rechtliche Schritte konnte die Sperre abgewendet und die Geschäftstätigkeit aufrechterhalten werden. Ohne frühzeitige Intervention wären Umsatzverluste und Lieferengpässe unvermeidlich gewesen.

Prävention und proaktive Maßnahmen

Neben der reinen Verteidigung ist es für Unternehmen sinnvoll, präventiv tätig zu werden. Schulungen für Mitarbeiter, interne Compliance-Maßnahmen und klare Prozesse können das Risiko strafrechtlicher Ermittlungen deutlich senken. Sollte dennoch ein Verfahren eingeleitet werden, ist ein schnelles Handeln entscheidend. Je früher rechtliche Unterstützung verfügbar ist, desto besser lassen sich Vermögenswerte sichern und rechtliche Nachteile abwenden. Sie erreichen mich jederzeit unter 02151 4473 395. Rufen Sie an, schildern kurz die Situation, und wir prüfen gemeinsam die Optionen. Eine erste Einschätzung ist unverbindlich. Danach können wir die nächsten Schritte festlegen – sei es die Beantragung der Akteneinsicht, die Stellungnahme im Verfahren oder Maßnahmen zur Vermögenssicherung. Ziel ist es, dass Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt, Vermögenswerte geschützt werden und Sie das Verfahren von Anfang an aktiv steuern können.

Mit Erfahrung, strategischem Blick und praktischem Vorgehen begleite ich Unternehmen in solchen Fällen, damit sie nicht nur reagieren, sondern frühzeitig agieren und den Schaden minimieren können.