Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Festnahme

Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Festnahme

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, ein Haftbefehl vorliegt oder Sie bereits festgenommen wurden und dringend Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Mannheim benötigen, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner, die Ihnen im Notfall schnell zur Seite stehen.

Für strafrechtliche Notfälle wie Verhaftung, Haftbefehl, Festnahme oder Hausdurchsuchung erreichen Sie uns jederzeit unter der Notfallnummer 0151 4130 6713. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in dringenden Fällen).

Wichtige Hinweise zu Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam und Hausdurchsuchung

Wenn Sie selbst, Angehörige oder Bekannte festgenommen wurden oder eine Hausdurchsuchung stattfindet, sollten Sie in jedem Fall darauf verzichten, Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Personen zu machen. Der Grundsatz „Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt, denn alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden“ gilt auch in solchen Situationen. Auch wenn Sie unschuldig sind oder ein Alibi haben – bleiben Sie still.

Selbst bei vermeintlich harmlosen Vergehen ist es ratsam, sich von einem qualifizierten Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu lassen. Während Sie keinen Zugang zur Ermittlungsakte haben, besteht für uns das Recht auf Akteneinsicht.

Je nach den rechtlichen Bestimmungen der Polizei gibt es verschiedene Formen des Gewahrsams, bei denen Sie für eine bestimmte Zeit festgehalten werden können.

Bleiben Sie ruhig – fordern Sie einen Fachanwalt für Strafrecht an – und rufen Sie uns an! Es ist natürlich, sich in einer solchen Situation zu rechtfertigen. Sie wissen jedoch nicht, welche Informationen die Ermittlungsbehörden bereits haben oder was sie möglicherweise über Sie denken.

Sogar scheinbar harmlose Fragen wie „Sind Sie nervös?“ können bereits zu voreiligen Schlussfolgerungen führen. Verlangen Sie in jedem Fall nur nach Wasser und etwas zu essen. Bedenken Sie, dass Ermittler erfahrene Profis sind und sämtliche psychologischen Taktiken beherrschen, um Ihnen Informationen zu entlocken.

Sätze wie „Wenn wir darüber sprechen, sind Sie schneller wieder zu Hause“ sollten Sie freundlich, aber bestimmt mit „Ich warte auf meinen Anwalt“ ablehnen.

Egal, was Ihnen vorgeworfen wird oder nicht, sprechen Sie nicht! Bestehen Sie auf Ihrem Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Während der regulären Geschäftszeiten erreichen Sie uns unter 02151 4473 395. In strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung bin ich rund um die Uhr für Sie da unter 0151 4130 6713.

Ihr Ansprechpartner bei Verhaftungen und Hausdurchsuchung:

Fachanwalt für Strafrecht Daniel Gönnheimer

RA Gönnheimer

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