Cybercrime, Internetstrafrecht

Cybercrime, Internetstrafrecht

IIm digitalen Zeitalter sind Straftaten nicht mehr nur auf die physische Welt beschränkt, sondern auch im virtuellen Raum von Bedeutung. Häufig handelt es sich dabei um Delikte, die primär über das Internet begangen werden, wie etwa die Verbreitung von pornografischen Inhalten oder die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Als erfahrener Strafverteidiger bringe ich umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Straftaten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit.

Da dieses Rechtsgebiet noch relativ neu ist, ist es besonders wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger zu haben, der sowohl die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Aspekte versteht und Sie optimal vertreten kann. Insbesondere bei Urheberrechtsverstößen fordern die Betroffenen oft zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Daher ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

Wie kann ich Ihnen als Strafverteidiger helfen?

Abhängig von den vorgeworfenen Straftaten entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Der erste Schritt besteht darin, die Ermittlungsakte einzusehen, um die notwendigen Maßnahmen zu bestimmen. Insbesondere bei Straftaten im Bereich pornografischen Materials ist es entscheidend, eine diskrete und wirkungsvolle Verteidigung zu gewährleisten.

Gemeinsam erstellen wir eine maßgeschneiderte Strategie, die genau auf die Besonderheiten Ihres Falles eingeht. Ich analysiere die Ermittlungsakte und plane die nächsten Schritte sorgfältig. Besonders bei Delikten im Bereich der Cyberkriminalität lege ich großen Wert auf eine diskrete Verteidigung, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen. Kontaktieren Sie mich, damit wir Ihren Fall erfolgreich angehen können!

Kosten einer Strafverteidigung

Setzen Sie sich telefonisch mit mir in Verbindung und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich gebe Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung. In den meisten Fällen beantragen wir zunächst die Akteneinsicht, bevor weitere, kostenintensive Schritte unternommen werden. Alle weiteren Details besprechen wir in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Krefeld. Rufen Sie mich dazu bitte unter 02151 4473 395 an.