Betäubungsmittelstrafrecht
Rechtsanwalt Krefeld Betäubungsmittelstrafrecht
Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht kenne ich die typische Dynamik solcher Verfahren: Häufig geraten Beschuldigte überraschend ins Visier der Ermittlungsbehörden. Sei es durch eine Verkehrskontrolle, eine Hausdurchsuchung oder weil sie im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens auffällig wurden. Solche Situationen entwickeln sich oft schnell und ohne Vorwarnung, sodass Betroffene unvorbereitet mit drastischen Maßnahmen wie Verhaftung oder Sicherstellungen konfrontiert sind.
Typische Anschuldigungen in diesem Bereich umfassen unter anderem:
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), § 29 BtMG
- Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG
- Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 und * Absatz 3 BtMG
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen ein BtMG-Verstoß vorgeworfen wird?
Ganz gleich, was die Polizei Ihnen gegenüber behauptet. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Unterstützung. Aussagen in einer Stresssituation können Ihnen später zum Verhängnis werden. Auch wenn alles klar zu sein scheint: Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft Ihre beste Option.
„Ich soll Drogen verkauft haben, obwohl ich das nie getan habe“
Viele Mandantinnen und Mandanten berichten, dass sie lediglich jemanden gefahren oder eine Substanz übergeben haben. Doch schon solche Handlungen reichen in vielen Fällen aus, um strafrechtlich als „Handel“ eingestuft zu werden. Besonders kritisch wird es, wenn in Verbindung mit Betäubungsmitteln auch eine Waffe, selbst eine Attrappe, aufgefunden wird. Hier droht unter Umständen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren (§ 30a BtMG).
Was kann ich als Strafverteidiger für Sie tun?
Ich entwickle für Ihren Fall eine individuelle Verteidigungslinie. Grundlage dafür ist eine gründliche Einsicht in die Ermittlungsakte, die unter anderem Auskunft über Art und Menge der sichergestellten Substanzen sowie deren Wirkstoffgehalt gibt. Auf dieser Basis bestimme ich die optimale Vorgehensweise.
Wenn Sie in Krefeld, der Region oder deutschlandweit mit Vorwürfen im Zusammenhang mit Drogen konfrontiert sind, rufen Sie mich an. Unter 02151 4473 395 bin ich erreichbar, um Sie in dieser belastenden Situation rechtlich zu unterstützen.