Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Als spezialisierter Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bin ich mir der enormen Tragweite von Ermittlungen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten bewusst. In solchen Verfahren geht es um nichts Geringeres als Ihre persönliche Freiheit. Oft über einen sehr langen Zeitraum. Bei dem Vorwurf des Mordes steht sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum. Deshalb ist es essenziell, von Beginn an mit einem erfahrenen Strafverteidiger wie mir zusammenzuarbeiten.

Der Verlauf eines solchen Verfahrens wird häufig bereits in der frühen Ermittlungsphase entscheidend beeinflusst. Eine durchdachte Verteidigung muss frühzeitig ansetzen. Ich stehe Ihnen nicht nur im Raum Krefeld, sondern auch bundesweit zur Verfügung und bin im Notfall jederzeit erreichbar. In besonders komplexen Mordfällen arbeite ich häufig mit Herrn Professor Dr. Haas. Diese enge Kooperation sichert Ihnen höchste Sorgfalt, denn bei einem Kapitaldelikt zählt jedes Detail.

Neben dem Straftatbestand des Mordes gemäß § 211 StGB werden auch andere Tötungsdelikte regelmäßig zur Anklage gebracht, darunter beispielsweise:

  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Sie fühlen sich in einer aussichtslosen Situation? Auch wenn alles ausweglos erscheinen könnte, so sprechen Sie keinesfalls mit der Polizei oder irgendjemanden. Sprechen Sie zunächst nur mit mir als erfahrenem Strafverteidiger, denn ich kenne die weiteren Schritte. Jede Aussage ohne rechtlichen Beistand kann schwerwiegende Konsequenzen haben und viele Jahre Gefängnis bedeuten! Jedes Wort kann seitens der Ermittlungsbehörden zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Diese arbeiten nicht für Sie! Ich biete Ihnen eine erste telefonische Einschätzung unter 02151 4473 395 an.

Vor allem bei schwerwiegenden Vorwürfen im Bereich der Gewaltdelikte ist die rechtliche Einordnung entscheidend. Was zunächst als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird, kann schnell zu einem versuchten Totschlag oder gar versuchten Mord werden – mit gravierenden Folgen: Freiheitsstrafen ab fünf Jahren bis hin zu lebenslänglich sind möglich.