Rechtsanwalt Krefeld Betäubungsmittelstrafrecht

Rechtsanwalt Krefeld Betäubungsmittelstrafrecht

Ich erlebe es immer wieder, dass Menschen völlig unvorbereitet in ein Verfahren wegen Betäubungsmitteln hineingeraten. Oft kommt das nicht schleichend, sondern ganz plötzlich. Eine Polizeikontrolle auf dem Heimweg, ein Klingeln an der Wohnungstür am frühen Morgen oder ein Anruf, mit dem niemand gerechnet hat. Von einem Moment auf den anderen steht alles Kopf. Viele wissen in dieser Situation gar nicht, was gerade passiert, geschweige denn, was sie sagen oder tun sollen. Währenddessen laufen bereits Maßnahmen, die sich extrem bedrohlich anfühlen können, etwa eine Festnahme oder die Mitnahme persönlicher Dinge.

Was den meisten erst später klar wird, ist, wie schnell aus einer scheinbar kleinen Sache ein ernsthafter Vorwurf werden kann. Mal geht es um den Besitz von Betäubungsmitteln, mal um den Verdacht, damit gehandelt zu haben. In manchen Fällen steht sogar der Vorwurf im Raum, dass dies regelmäßig oder mit Gewinnerzielungsabsicht geschehen sein soll. Für Betroffene ist das kaum nachvollziehbar, weil juristische Begriffe verwendet werden, die im Alltag niemand benutzt. Gleichzeitig wird der Druck immer größer, weil plötzlich Strafrahmen im Raum stehen, die Angst machen.

Genau an diesem Punkt stellen sich viele dieselbe Frage, oft erst Stunden oder Tage später, wenn der erste Schock nachlässt. Wie hätte ich mich eigentlich richtig verhalten sollen. Was darf ich sagen, was besser nicht. Und wie komme ich aus dieser Situation wieder heraus, ohne alles noch schlimmer zu machen. Diese Unsicherheit ist völlig normal, wird aber leider oft unterschätzt.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen ein BtMG-Verstoß vorgeworfen wird?

Ganz gleich, was die Polizei Ihnen gegenüber behauptet. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Unterstützung. Aussagen in einer Stresssituation können Ihnen später zum Verhängnis werden. Auch wenn alles klar zu sein scheint: Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft Ihre beste Option.

„Ich soll Drogen verkauft haben, obwohl ich das nie getan habe“

Viele Mandantinnen und Mandanten berichten, dass sie lediglich jemanden gefahren oder eine Substanz übergeben haben. Doch schon solche Handlungen reichen in vielen Fällen aus, um strafrechtlich als „Handel“ eingestuft zu werden. Besonders kritisch wird es, wenn in Verbindung mit Betäubungsmitteln auch eine Waffe, selbst eine Attrappe, aufgefunden wird. Hier droht unter Umständen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren (§ 30a BtMG).

Was kann ich als Strafverteidiger für Sie tun?

Ich entwickle für Ihren Fall eine individuelle Verteidigungslinie. Grundlage dafür ist eine gründliche Einsicht in die Ermittlungsakte, die unter anderem Auskunft über Art und Menge der sichergestellten Substanzen sowie deren Wirkstoffgehalt gibt. Auf dieser Basis bestimme ich die optimale Vorgehensweise.

Wenn Sie in Krefeld, der Region oder deutschlandweit mit Vorwürfen im Zusammenhang mit Drogen konfrontiert sind, rufen Sie mich an. Unter 02151 4473 395 bin ich erreichbar, um Sie in dieser belastenden Situation rechtlich zu unterstützen.