Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Als erfahrener Strafverteidiger für den Bereich Sexualstrafrecht ist mir bewusst, wie schnell in solchen Verfahren vorgegriffen wird.

Nicht selten stehen Betroffene bereits vor einer Vorverurteilung, bevor überhaupt feststeht, was tatsächlich geschehen ist. Neben den juristischen Konsequenzen wirkt sich ein solcher Verdacht oft massiv auf das gesellschaftliche Ansehen aus. Ganz gleich, welcher Vorwurf erhoben wurde oder ob dieser berechtigt ist: Ich setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.

Im Zusammenhang mit Sexualdelikten treten häufig folgende Anschuldigungen auf:

  • Delikte im Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornografie (§§ 184ff. StGB)
  • Sexueller Missbrauch (§§ 174ff. StGB, § 176 StGB, § 182 StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Zuhälterei (§ 181a StGB)

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn ein Sexualdelikt gegen Sie ermittelt wird?

Bleiben Sie besonnen und kontaktieren Sie mich sofort. Lassen Sie sich nicht durch Aussagen der Ermittlungsbehörden verunsichern. Was zunächst eindeutig erscheint, ist es in der Praxis oft nicht. Verzichten Sie auf eigene Angaben und üben Sie Ihr Schweigerecht unbedingt aus! Es kann um erhebliche Strafen gehen. Jedes Wort wird in Ihrem Fall „auf die Goldwaage gelegt“. Als Strafverteidiger bin ich nicht nur in Krefeld, sondern auch bundesweit jederzeit für Sie erreichbar.

Wie kann ich Ihnen als Strafverteidiger helfen?

Jeder Fall verlangt nach einer individuellen Herangehensweise – pauschale Lösungen führen selten zum Erfolg. Ich beginne mit der sorgfältigen Prüfung der Ermittlungsakte und entwickle darauf basierend gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte der Verteidigung.

Wird das Verfahren bereits öffentlich thematisiert, reicht eine klassische Strafverteidigung oft nicht aus. In solchen Fällen ziehe ich ein eingespieltes Netzwerk aus erfahrenen Fachleuten hinzu, um eine koordinierte und professionelle Reaktion sicherzustellen. Durch meine langjährige Tätigkeit und meine umfassenden Kontakte gelingt es, die Situation zu kontrollieren, statt sie eskalieren zu lassen.

Gerade bei sensiblen Vorwürfen kommt der Aussagepsychologie eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere dann, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Mein Ziel ist es stets, Ihre Unschuld herauszuarbeiten und gleichzeitig Ihre persönliche wie berufliche Integrität zu schützen.

Sollte es zu einer Hausdurchsuchung, einer Durchsuchung von Räumen oder zu einer Festnahme kommen, bin ich jederzeit für Sie erreichbar. Das gilt sowohl in Krefeld und der näheren Umgebung als auch bundesweit. Über die Notfallnummer 0151 4130 6713 erreichen Sie mich an allen Tagen der Woche rund um die Uhr. In solchen Situationen steht Ihr Schutz für mich an erster Stelle.