Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Jugendstrafrecht, Strafverteidiger
Im Jugendstrafrecht unterscheiden sich die Tatbestände grundsätzlich nicht von denen im Erwachsenenstrafrecht. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch in den verfahrensrechtlichen Aspekten, wie etwa der Öffentlichkeit des Verfahrens und den zu erwartenden Sanktionen. Ein zentraler Aspekt ist der erzieherische Ansatz, der im Jugendstrafrecht stets im Vordergrund steht. Mein primäres Ziel ist es daher, das Verfahren möglichst frühzeitig bei der Staatsanwaltschaft zu beenden, bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt
Wie ich Sie als Strafverteidiger unterstützen kann
Je nach Art des Vorwurfs erstelle ich als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie, wobei der Fokus besonders im Jugendstrafrecht auf der Erhaltung der Zukunftsperspektiven des jungen Beschuldigten liegt. Ich starte mit einer gründlichen Durchsicht der Ermittlungsakte, um alle relevanten Details einzusehen und die nächsten Schritte präzise zu planen. Im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, eine wohlüberlegte Verteidigung zu führen, um sicherzustellen, dass einem jungen Menschen nicht die Perspektive für die Zukunft genommen wird.
Kosten meiner Leistungen als Strafverteidiger
Setzen Sie sich zuerst bitte telefonisch mit mir in Verbindung und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich gebe Ihnen eine erste, kostenlose Einschätzung der Situation.
Für weiterführende Details können wir uns gerne in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Krefeld persönlich treffen. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter 02151 4473 395.